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Patentschutz

Ein Patent schützt, ebenso wie ein Gebrauchsmuster, eine technische Erfindung vor Nachahmung. Ein Patent kann auf mechanische, elektrische und sonstige Geräte und Vorrichtungen, elektrische Schaltungen, Computerprogramme, chemische Stoffe usw. erhalten werden. Darüber hinaus ist auch ein Schutz von Verfahren (bspw. Herstellungsverfahren) möglich. Die maximale Schutzdauer beträgt 20 Jahre. Ein Prototyp ist für die Anmeldung eines Patents nicht erforderlich.

Der große Vorteil des Patents liegt darin, daß dessen Schutzfähigkeit vor der Erteilung durch das Patentamt geprüft wird. So besteht Gewißheit, ob die Erfindung tatsächlich neu und erfinderisch ist. Bis zur Erteilung können jedoch mehrere Jahre vergehen.



Soll ein schneller Schutz erzielt werden, empfiehlt sich daher die gleichzeitige Anmeldung eines Gebrauchsmusters. Dessen Eintragung erfolgt in der Regel bereits nach wenigen Monaten.

Da sich der Wert eines Patents oft erst bei seiner Verwertung, also bspw. bei einem Verkauf, einer Lizenzierung oder in einem Rechtsstreit gegen einen Patentverletzer erweist, kommt der technisch und juristisch korrekten Ausarbeitung der Patentanmeldung und der sorgfältigen Bearbeitung im Prüfungsverfahren ein besonders wichtiger Stellenwert zu.

Gern prüfen wir, ob für Ihre Erfindung ein Patentschutz möglich ist und führen alle erforderlichen Arbeiten für Sie durch.

[Kosten Patentanmeldung]

 


   Die Schutzrechte im Überblick:         
   Marke                                
   Geschmacksmuster          
   Gebrauchsmuster             
   Patent                                

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10.6.2010: Erfinderberatung mit Patentanwalt Schneider in der LGA Nürnberg
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Patentanwalt Andreas Schneider ist als Experte bei brainGuide aufgenommen

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