Patent­anwalt Schneider vergibt “Jugend forscht” Sonder­preis

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Gebrauchsmusteranmeldung für Hörgeräte-Sporthalterung

Im Rahmen des 22. Regionalwettbewerbs „Jugend forscht“ in der Oberpfalz vergab Patentanwalt Andreas Schneider aus Neumarkt am 17.02.2017 erneut einen Sonderpreis für eine innovative Idee. Eine Gebrauchsmusteranmeldung gewann in diesem Jahr der 12-jährige Schüler Jonas Deml vom Ortenburg-Gymnasium Oberviechtach. Seine Erfindung betrifft eine Sporthalterung für Hörgeräte. Ein Sportbügel garantiert einen sicheren Halt des Hörgeräts bei allen sportlichen Aktivitäten. Mit Hilfe der Erfindung kann die Sporthalterung schnell und einfach an verschiedene Gerätetypen angepaßt werden. Dabei ist die Halterung kostengünstig in verschiedenen Farben und Designs herstellbar.

Auch 2018 soll der Sonderpreis wieder vergeben werden, erklärte Patentanwalt Schneider. Häufig ist eine wirtschaftliche Verwertung einer ungeschützten Idee nicht möglich, da Konkurrenten die Idee nachahmen. Der Schutz durch ein Patent oder Gebrauchsmuster ist jedoch für die Jugendlichen meist nicht erschwinglich. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist 2005 die Idee des Sonderpreises entstanden.

Bei Fragen, ob eine Patentanmeldung sinnvoll ist und wie man dabei vorgehen muss, steht Patentanwalt Schneider allen Teilnehmern von „Jugend forscht“ auch im nächsten Jahr wieder beratend zur Seite. Der Neumarkter Patentanwalt Andreas Schneider ist ausschließlich auf Marken-, Muster- und Patentrecht spezialisiert und betreut kleine und mittlere Unternehmen beim Schutz von Produkt- und Firmennamen, technischen Erfindungen und neuem Design.