Für Erfinder

Für Erfinder

WWir helfen Erfindern

 

Im Laufe der Jahre haben wir zahlreiche private Erfinder auf dem Weg von der Idee zum Patent begleitet. Wir wissen, worauf es ankommt und kennen die Probleme bei der Umsetzung von neuen Ideen. Gemeinsam finden wir eine kostengünstige und dennoch sichere Lösung.

Scheuen Sie sich nicht, uns auch dann anzusprechen, wenn Sie bereits von einem Berater für Patentvermarktung enttäuscht wurden oder sich auf ein unseriöses Beteiligungsmodell eingelassen haben.

Bitte beachten Sie, daß es zwischen einer Beratung durch einen Patentanwalt und einer Beratung durch einen anderen Dienstleister erhebliche Unterschiede gibt:

  1. Der Patentanwalt ist per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht ist Teil seines Berufsethos.
  2. Dem Patentanwalt steht selbst vor Gericht ein Recht zur Aussageverweigerung zu, etwa wenn gegen seinen Mandanten ermittelt wird.
  3. Der Patentanwalt arbeitet strikt parteigebunden. Ihm ist es verboten, widerstreitende Interessen zu vertreten.
  4. Der Patentanwalt ist persönlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden. Er darf keiner Nebentätigkeit nachgehen, die im Widerspruch zu seinen anwaltlichen Berufspflichten steht.
  5. Der Patentanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden.
  6. Der Patentanwalt unterliegt einer Haftung für Beratungsfehler und ist verpflichtet, sich angemessen zu versichern.